Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.1979 - 6 Ss 690/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,13765
OLG Hamm, 07.06.1979 - 6 Ss 690/79 (https://dejure.org/1979,13765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.1979 - 6 Ss 690/79 (https://dejure.org/1979,13765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 1979 - 6 Ss 690/79 (https://dejure.org/1979,13765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,13765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Nötigung durch Versperren der Überholspur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63

    Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1979 - 6 Ss 690/79
    Wirkliches oder angebliches Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu ahnden, obliegt den dafür zuständigen Stellen, auf deren Einschreiten der Betroffene nötigenfalls hinzuwirken hat (vgl BGH, Beschl v 19.6.1963 - 4 StR 132/63, BGHSt 18, 389ff (393)).

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß es nicht schon "als verwerflich und daher als Vergehensunrecht empfunden und beurteilt würde und werden müßte", wenn ein Verkehrsteilnehmer "etwa in vorübergehender Unmutsaufwallung einen schnelleren Wagen einmal nicht überholen lassen will oder ... auf schmaler Straße nicht ganz rechts fährt, obwohl es ihm möglich wäre, und so das Überholen zeitweise unmöglich macht" (BGH, Beschl v 19.6.1963 - 4 StR 132/63, BGHSt 18, 389ff (392f); s auch OLG Karlsruhe, Beschl v 13.3.1978 - 1 Ss 470/77, Die Justiz 1978, 284).

    Auch der Bundesgerichtshof hat im Beschluß vom 19.6.1963 (4 StR 132/63, BGBSt 18, 389ff (392) entschieden, daß der Anwendungsbereich des § 240 StGB nicht auf die Fälle beschränkt ist, in denen der Täter durch das Verhindern des Überholens andere Personen gefährdet oder weitere unzulässige Zwecke verfolgt.

  • OLG Karlsruhe, 13.03.1978 - 1 Ss 470/77

    Überholen; Einscheren; Ärgern; Verwerflich

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1979 - 6 Ss 690/79
    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß es nicht schon "als verwerflich und daher als Vergehensunrecht empfunden und beurteilt würde und werden müßte", wenn ein Verkehrsteilnehmer "etwa in vorübergehender Unmutsaufwallung einen schnelleren Wagen einmal nicht überholen lassen will oder ... auf schmaler Straße nicht ganz rechts fährt, obwohl es ihm möglich wäre, und so das Überholen zeitweise unmöglich macht" (BGH, Beschl v 19.6.1963 - 4 StR 132/63, BGHSt 18, 389ff (392f); s auch OLG Karlsruhe, Beschl v 13.3.1978 - 1 Ss 470/77, Die Justiz 1978, 284).

    In dem bereits zitierten Beschluß vom 19.6.1963 hat der BGH allerdings die Ansicht vertreten, "nicht jede bloße beabsichtigte Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers, die schon nach § 1 StVO als Übertretung angemessen geahndet werden kann", sei "ohne Ausnahme auch immer schon sittlich so mißbilligenswert, sozial so unerträglich, daß sie verwerflich (iS des § 240 Abs. 2 StGB) sein müßte"; insbesondere bei der absichtlichen Verhinderung des Überholens sei "an die Verwerflichkeit des Verhaltens ... ein strenger Maßstab zu legen" (BGHSt 18, 392; ebenso OLG Frankfurt, Beschl v 1.6.1976 - 2 Ss 244/76, VRS 51 (1976), 435; OLG Karlsruhe, Beschl v 13.3.1978 - 1 Ss 470/77, Die Justiz 1978, 284).

  • OLG Celle, 24.04.1959 - 2 Ss 91/59
    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1979 - 6 Ss 690/79
    Ein solches, als "vis absoluta" zu bezeichnendes Verhalten ist - gleichgültig, wie weit oder eng man sonst den Gewaltbegriff ziehen mag - "Gewalt" iS des § 240 Abs. 1 StGB (s OLG Hamm, Beschl v 1.2.1963 - 3 Ss 138/62, VRS 24 (1963), 374ff (376); OLG Celle, Urt v 24.4.1959 - 2 Ss 91/59, NJW 1959, 1597f (1598); Schröder, JZ 1964, 30, mwN).

    Als rechtswidrige Nötigung sei ein solches Verhalten nur unter der weiteren Voraussetzung zu betrachten, daß entweder die Insassen der beteiligten Fahrzeuge konkret gefährdet wurden oder die Verhinderung des Überholens nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Erreichung eines weiteren Zwecks war, etwa zur Verhinderung der Innehaltung eines wichtigen Termins (OLG Celle, Urt v 24.4.1959 - 2 Ss 91/59, NJW 1959, 1597f = VRS 17 (1959), 349f; OLG Hamm, Urt v 16.6.1961 - 1 Ss 562/61, VRS 22 (1962), 50f).

  • KG, 07.11.1968 - 3 Ss 315/68
    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1979 - 6 Ss 690/79
    Wer andere Verkehrsteilnehmer, um sie zu ärgern oder um sich für deren tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten zu rächen, durch eine verkehrswidrige Fahrweise mutwillig daran hindert, so zu fahren, wie sie wollen und wie es die Verkehrslage zuläßt, handelt nach richtigem allgemeinem Urteil sittlich mißbilligenswert und damit verwerflich iS des § 240 Abs. 2 StGB (KG Urt v 7.11.1968 - 3 Ss 315/68, VRS 36 (1969), 105ff = DAR 38 (1969), 81).

    Auch wenn dies so zu verstehen wäre, daß das OLG Köln im Widerspruch zur Ansicht des BGH für die Strafbarkeit wegen Nötigung in derartigen Fällen die Herbeiführung einer konkreten Gefahr unabdingbar fordert (so KG, Urt v 7.11.1968 - 3 Ss 315/68, VRS 36/(1969), 106; s jedoch die Fortsetzung der Entscheidung des OLG Köln aaO, 1893), bedürfte es einer Vorlage gemäß § 121 Abs. 2 GVG nicht, da der erkennende Senat insoweit nicht der Ansicht des OLG Köln, sondern der früher ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs folgt (vgl dazu Kleinknecht, Strafprozeßordnung 34 (1979), § 121 GVG RdNr 6).

  • OLG Köln, 30.04.1968 - Ss 106/68

    Nötigung; Konkrete Gefahr; Leichte Körperverletzung; Leichte Sachbeschädigung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1979 - 6 Ss 690/79
    In einer danach ergangenen Entscheidung vertritt das Oberlandesgericht Köln (Urt v 30.4.1968 - Ss 106/68, NJW 1968, 1892f) freilich die Ansicht, dafür, "wann eine Gewaltanwendung in der Form eines bestimmten Verkehrsmanövers mehr als ein Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften ... ist und ... zum Vergehen der Nötigung wird", komme es "mitentscheidend darauf an, welcher Grad der Verkehrsgefahr vom Täter heraufbeschworen wird".
  • OLG Frankfurt, 01.06.1976 - 2 Ss 244/76

    Nötigung bei einem Verhindern des Überholens auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1979 - 6 Ss 690/79
    In dem bereits zitierten Beschluß vom 19.6.1963 hat der BGH allerdings die Ansicht vertreten, "nicht jede bloße beabsichtigte Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers, die schon nach § 1 StVO als Übertretung angemessen geahndet werden kann", sei "ohne Ausnahme auch immer schon sittlich so mißbilligenswert, sozial so unerträglich, daß sie verwerflich (iS des § 240 Abs. 2 StGB) sein müßte"; insbesondere bei der absichtlichen Verhinderung des Überholens sei "an die Verwerflichkeit des Verhaltens ... ein strenger Maßstab zu legen" (BGHSt 18, 392; ebenso OLG Frankfurt, Beschl v 1.6.1976 - 2 Ss 244/76, VRS 51 (1976), 435; OLG Karlsruhe, Beschl v 13.3.1978 - 1 Ss 470/77, Die Justiz 1978, 284).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht